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Zuständig: RA Denig

Wenn es zu Problemen mit den Behörden der Arbeitsverwaltung, den Rentenversicherungsträgern, den Krankenkassen und vergleichbaren Einrichtungen kommt, beraten und vertreten wir Sie ebenfalls kompetent sowohl in Widerspruchsverfahren, wie auch vor den Sozialgerichten. Wenn Ihnen also durch Bescheide Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Erwerbsminderungsrenten versagt wurden, gegen Sie Sperr- oder Ruhezeiten verhängt wurden oder Ihr Antrag auf Feststellung Ihrer Schwerbehinderung abgelehnt wurde, wenden Sie sich an uns, wobei unbedingt beachtet werden muss, dass fast alle Rechtsmittelfristen nur einen Monat betragen.