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Zuständig: RA Denig

Das Verwaltungsrecht beschäftigt sich mit der Ausführung der Gesetze und mit der tatsächlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Es umfasst die Rechtsvorschriften, die vornehmlich für die öffentliche Verwaltung, ihre Organisation, ihr Verfahren, ihr Handeln, ihre Aufgaben und den Vollzug der Aufgaben gelten. Zum Verwaltungsrecht gehören u. a. das Recht des öffentlichen Dienstes, Straßen- und Wegerecht, Naturschutzrecht, Emissionsrecht, Schulrecht, Hochschulrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Wasserrecht. Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Im öffentlichen Recht geht es vor allem um

  • die Rechtmäßigkeit von hoheitlichen Maßnahmen
  • deren Abwehr durch gerichtlichen Rechtsschutz.

Es trifft nicht zu, dass der Staat immer Recht und der Bürger ihm stets zu gehorchen hätte. Dem Einzelnen stehen vielmehr viele rechtliche Möglichkeiten offen, sich gegen staatliches Handeln zur Wehr zu setzen. Dabei ist es erstaunlich, wie viele behördliche Entscheidungen sich im Nachhinein als unrichtig herausstellen und sich - spätestens mit verwaltungsgerichtlicher Hilfe - aus der Welt schaffen lassen. Sollten Sie daher einen behördlichen Bescheid erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind, bietet Ihnen eine anwaltliche Beratung wertvolle Hilfe. Dies gilt um so mehr, wenn Sie ein Vorgehen gegen den Bescheid beabsichtigen. Aber auch in anderen Fällen hoheitlichen Handelns können Gegenmaßnahmen Aussicht auf Erfolg versprechen - selbst wenn es sich dabei ausnahmsweise nicht um Verwaltungsrecht handeln sollte. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen Fristen zu wahren sind und daher ein schnelles Tätigwerden angezeigt ist. Von uns können Sie in allen Fällen kompetente Hilfe erwarten.