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Zuständig: RA Denig

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich, gerichtlich und schiedsgerichtlich auf allen Gebieten des privaten und öffentlichen Baurechts, z.B.:

  • Überprüfung und Gestaltung von Bauverträgen nach dem BGB oder nach der VOB/B für Bauherren und Bauunternehmer
  • Sicherung bauvertraglicher Ansprüche, z.B. durch Einleitung selbständiger Beweisverfahren und Vermittlung von Privatgutachten
  • Durchsetzung von Mängelgewährleistungsansprüchen des Bauherren nach BGB und VOB/B gegen Bauunternehmer, Architekten und Sonderfachleute (Nacherfüllung, Schadensersatz, Minderung, Rücktritt etc.) und damit einhergehenden Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechten
  • Abwehr unberechtigter Werklohnansprüche (Mehr-, Minderleistungen, Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen)
  • Beratung und Vertretung des Bauunternehmers in Fragen der Forderungssicherung / Vergütung und des Umfangs von Werklohnansprüchen / Gewährleistung
  • Beratung und Vertretung des Architekten/Sonderfachmanns
    • in Fragen der Voraussetzungen und Durchsetzung von Honorarforderungen nach HOAI
    • in Fragen der Gewährleistung