Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter gerichtlich und außergerichtlich auf allen Gebieten des Miet- und Wohneigentumsrechts, z. B.:
- Überprüfung und Gestaltung von Mietverträgen
- Beratung und Vertretung in Fragen des außerordentlichen und ordentlichen Kündigungsrechts
- Verpflichtung zu Instandhaltungs – und Instandsetzungsarbeiten
- Übertragung und Durchführung von Schönheitsreparaturen
- Verpflichtung zum Schadensersatz
- Mieterhöhung
- Durchsetzung und Abwehr von Mietzahlungsansprüchen
- Vorbereitung und Durchführung von Räumungsprozessen bis hin zur Zwangsvollstreckung
Darüber hinaus übernehmen wir die Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern in allen Fragen der Rechte aus dem Wohnungseigentum und Dritten, der Verwaltung, der Besonderheiten beim Gebrauch des Sonder- und Gemeinschaftseigentums sowie der Beteiligung an Nutzungen, Lasten und Kosten.