Bau- und Architektenrecht
Zuständiger Rechtsanwalt
Wir beraten und vertreten Sie auĂŸergerichtlich, gerichtlich und schiedsgerichtlich auf allen Gebieten des privaten und öffentlichen Baurechts, z.B.:
- ĂœberprĂ¼fung und Gestaltung von Bauverträgen nach dem BGB oder nach der VOB/B fĂ¼r Bauherren und Bauunternehmer
- Sicherung bauvertraglicher AnsprĂ¼che, z.B. durch Einleitung selbständiger Beweisverfahren und Vermittlung von Privatgutachten
- Durchsetzung von MängelgewährleistungsansprĂ¼chen des Bauherren nach BGB und VOB/B gegen Bauunternehmer, Architekten und Sonderfachleute (NacherfĂ¼llung, Schadensersatz, Minderung, RĂ¼cktritt etc.) und damit einhergehenden ZurĂ¼ckbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechten
- Abwehr unberechtigter WerklohnansprĂ¼che (Mehr-, Minderleistungen, Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen)
- Beratung und Vertretung des Bauunternehmers in Fragen der Forderungssicherung / VergĂ¼tung und des Umfangs von WerklohnansprĂ¼chen / Gewährleistung
- Beratung und Vertretung des Architekten/Sonderfachmanns
- in Fragen der Voraussetzungen und Durchsetzung von Honorarforderungen nach HOAI
- in Fragen der Gewährleistung