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Aktuelles 2019

Die Interessengemeinschaft klinische Servicegesellschaften e.V. verbindet Tochtergesellschaften deutscher Krankenhäuser, Universitätskliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesen. Seit 2010 findet ein regelmäßiger Austausch in Foren, Arbeitsgruppen und regionalen Gesprächskreisen statt. Höhepunkt ist das jährlich an wechselnden Standorten stattfindende Forum. Dieses Jahr treffen sich die Teilnehmer unter Leitung der UKS Service Gesellschaft und des Universitätsklinikums des Saarlandes in Homburg, wo vor fast 10 Jahren das erste Forum stattfand. RAin Dr. Caroline Gebhardt wird mit einem Vortrag am 28.11. zum Thema „Arbeitsrecht – Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ zum Programm beitragen. 

Weitere Infos zum IKS e.V. und zum Forum finden Sie auf der Webseite des IKS e.V.


Mit derzeit sieben Anwälten und über 30 Mitarbeitern betreiben wir eine der größten Kanzleien im saarpfälzischen Raum. Unsere Anwälte sind jeweils auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert.

Wir suchen:

einen Rechtswirt / einen Rechtsfachwirt (m/w/d)

Sie bieten:

  • abgeschlossene Ausbildung zum Rechtswirt / zum Rechtsfachwirt (m/w/d)

oder:     abgeschlossene Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d) und vertiefte Kenntnisse im Vollstreckungs- u. Gebührenrecht

  • selbständige Arbeitsweise und Eigeninitiative

Wir bieten:

  • leistungsgerechte Bezahlung
  • unbefristetes Arbeitsverhältnis in einer florierenden Anwaltskanzlei
  • selbständige Tätigkeit in einem hochmodernen Bürogebäude
  • technische Arbeitserleichterungen, z. B. Spracherkennungssoftware
  • individuelle Mitarbeiterförderung

Bewerbungen mit Angabe der Gehaltsvorstellungen werden erbeten an:

Frau RAin Dr. Caroline Gebhardt persönlich

(absolute Vertraulichkeit wird zugesichert)

Eisenbahnstraße 47 / Ecke Sieberstr. 2 • 66424 Homburg

Tel: 06841/93200 • Fax: 932020

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Saarbrücker Zeitung – 30.07.2019

"Bei den Schadenersatz-Verfahren rund um den VW-Dieselskandal scheint sich bei den Landgerichten ein Umschwung anzubahnen – und VW der Wind stärker ins Gesicht zu wehen. „Bei den Urteilen wird den Klägern immer häufiger ein Schadenersatz zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Christoph Denig, der für die Homburger Kanzlei Gebhardt & Kollegen arbeitet und zurzeit mit Diesel-Klagen gut zu tun hat."

 

Überraschend holte sich beim 46. Homburger ADAC Bergrennen auf der Käshofer Straße Alexander Hin (Elzach) den Gesamtsieg erstmals in der Saarpfalz. Schon mit seiner Trainingsbestzeit deutlich vor dem Rest des 150 Fahrer starken Feldes, meldete der Schwarzwälder seine Ansprüche auf diesen Wertungslauf der Deutschen und Luxemburger Bergmeisterschaft deutlich an.

Der veranstaltende Homburger Automobilclub kann mit 46. Auflage des traditionsreichen Rennens zufrieden sein. Die Regentropfen am Renntag hielten kaum die Fans von einem Besuch ab, so dass an beiden Tagen rund 3.500 Zuschauer geschätzt wurden.

Wie auch in den Jahren zuvor, überreichte Rechtsanwältin Dr. Caroline Gebhardt dem Gesamtsieger den Pokal. Weitere Infos und Details: www.homburger-bergrennen.de

Mit 100 Zuhörern war der Homburger Kanzleiabend zum Thema Seniorenrecht voll ausgebucht. Dies spricht dafür, dass das Thema Seniorenrecht auf großes Interesse in der Öffentlichkeit stößt.

Wir bieten jährlich mehrere Vorträge für Nichtjuristen zu allgemein interessanten oder aktuellen juristischen Themen an. Referenten sind in der Regel spezialisierte Anwälte unserer Kanzlei, vereinzelt aber auch Richter, Ministerialbeamte u. ä.

Über weitere Veranstaltungen werden wir Sie immer zeitnah hier und auf unserer Webseite informieren. Wir freuen uns schon jetzt auf weitere interessante Themenabende zusammen mit Ihnen. Weitere Informationen zu den Homburger Kanzleiabenden finden Sie hier.

 

Am 02.04.2019 fand ein weiterer Kanzleiabend in unserer erfolgreichen Reihe "Homburger Kanzleiabende" statt zum Thema:

Arzthaftungsrecht – Haftung und Beweislast

Wir setzen unsere erfolgreiche Vortragsreihe „Homburger Kanzleiabende“ fort mit dem Thema:

Verkehrsrecht in Europa
- Unfälle und im Ausland begangene Verkehrsverstöße
- Regulierung von Unfällen mit Ausländern in Deutschland

Referent ist Herr Justizrat RA Hans-Jürgen Gebhardt – Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht.

Die Veranstaltung findet statt am:
21.05.2019, 18:30 – 19:30 Uhr
Seminarräume der Kanzlei (3. Stock)

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen, die wir wegen des begrenzten Platzangebotes in der Reihe ihres Eingangs berücksichtigen müssen, bitte nur an die Faxnummer 0 68 41 / 93 20 - 20 oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


Herr Rechtsanwalt Schmidt von der Kanzlei Gebhardt  & Kollegen erstritt am 15.03.2019 vor dem Landgericht Saarbrücken eine Grundsatzentscheidung.

In dem zugrunde liegenden Fall hat die Antragstellerin des Verfahrens im Jahr 2003 ihr Hausanwesen schenkungsweise auf ihre Tochter übertragen. Im notariellen Übertragungsvertrag wurde eine Rückübertragungsverpflichtung geregelt, nach der ein Anspruch auf Rückübertragung dann besteht, wenn der Erwerber vor dem Veräußerer verstirbt, ohne Abkömmlinge zu hinterlassen. Die Tochter der Antragstellerin verstarb im August 2017, ihre Tochter im Oktober 2017, beide aufgrund desselben Verkehrsunfalls. Erbe wurde der Ehemann bzw. der Vater der Verstorbenen. Von diesem begehrte die Antragstellerin nun die Rückübertragung des Wohnanwesens aufgrund der genannten Klausel im notariellen Übertragungsvertrag. Das Landgericht Saarbrücken hat klargestellt, dass eine Rückübertragungspflicht weder nach dem Wortlaut des Vertrages noch nach seinem Sinn und Zweck eingreift, da das Enkelkind die Tochter der Antragstellerin um zwei Monate überlebt hat.


2019 gibt es umfassende Änderungen für Familien in Deutschland in den Bereichen Kindergeld, Unterhalt und Kinderfreibetrag. 
 
Ab Juli 2019 wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf jeweils 204 Euro je Monat erhöht. Für das dritte Kind werden zukünftig monatlich 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro gezahlt. Der Kinderfreibetrag steigt von 7.428 Euro auf 7.620 Euro. 
 
Die Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt sind besonders relevant, denn die Bedarfssätze wurden bereits zum Jahresbeginn neu festgelegt. Die Angaben dieser Tabelle dienen den meisten Familiengerichten als Richtlinie zur Berechnung des Unterhalts. 
 
Laut Tabelle gelten folgende Bedarfssätze (=100% des Mindestbedarfs):
- bis einschließlich 5. Lebensjahr: 354 Euro
- zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr: 406 Euro
- zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr: 476 Euro
- ab dem 18. Lebensjahr: 527 Euro
 
Bei den Bedarfssätzen handelt es sich jedoch nicht um den tatsächlich zu zahlenden Unterhalt. Da jeder Elternteil Anspruch auf die Hälfte des pro Kind gezahlten Kindergeldes hat, muss dies bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. Wird das Kindergeld an den betreuenden Elternteil ausgezahlt, muss der monatliche Unterhalt somit um die Hälfte des Kindergeldes gekürzt werden. Die gesamte Kindergeldsumme wird bei volljährigen Kindern angerechnet. Die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts ist außerdem abhängig vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Wenn sich getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern auf das sog. Wechselmodell geeinigt haben, kommt es bei der Frage nach der Höhe des Kindesunterhalts schnell zu Unstimmigkeiten. Das Wechselmodell sieht vor, dass die Kinder für den jeweils gleichen Zeitraum abwechselnd bei Mutter und Vater leben. Hier gilt generell, dass die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle auch beim Wechselmodell zur Anwendung kommen. Bei der Berechnung werden dann beide Einkommen der Eltern summiert und der Unterhalt wird entsprechend anteilsmäßig ermittelt.
 
Ab 2019 ist es zudem möglich, die Reihenfolge des eigenen Vornamens eigenständig zu ändern und so z.B. den Rufnamen zum offiziellen Vornamen bestimmen zu lassen.
 

Das Landgericht Saarbrücken hat mit einem Urteil vom 30.01.2019 (Aktenzeichen: 12 O 249/19) die Volkswagen AG im Zuge des sogenannten "Dieselskandals" nunmehr auch zur Rücknahme eines betroffenen Fahrzeuges der Marke Seat verurteilt. Nachdem Herr Rechtsanwalt Denig in anderen Verfahren bereits eine Verurteilung zur Rücknahme von Fahrzeugen der Marke Volkswagen, Audi und Skoda erreichen konnte, hat das Landgericht in seinem vorgenannten Urteil nochmals verdeutlicht, dass VW, unabhängig davon, über welche Konzernmarke Fahrzeuge mit den Motoren der Baureihe EA 189 verkauft wurden, eine Verpflichtung zum Schadensersatz in Form der Rücknahme vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge trifft.

 

 
Im Arbeits- und Sozialrecht gibt es im neuen Jahr einige Änderungen. Damit Sie gut informiert ins neue Jahr starten können, haben wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
 
Direkt zum Jahresbeginn tritt das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit“ in Kraft. Neu eingeführt wird hierbei ein Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit. Arbeitnehmer, die in Unternehmen mit mindestens 45 Angestellten arbeiten und seit mindestens sechs Monaten beschäftigt sind, können ab sofort eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum (zwischen einem und fünf Jahren) verlangen. Bisher hatten Arbeitnehmer es häufig schwer, von einer Teilzeitstelle zurück in eine Vollzeitstelle zu wechseln.
 
Der Mindestlohn steigt von 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde.
 
Arbeitnehmer, deren Berufsabschluss mindestens vier Jahre zurückliegt und die in dieser Zeit keine öffentlich geförderte Weiterbildung in Anspruch genommen haben, haben ab sofort im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes (Gesetz zur Stärkung der Chancen für die Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung) einen Anspruch auf Weiterbildung. 
 
Ab sofort sind Dienstfahrräder steuerfrei, der Arbeitnehmer muss diesen geldwerten Vorteil also nicht länger versteuern. Elektro- und Hybridfahrzeuge werden mit nur noch 0,5 statt bisher 1 % versteuert.  
 
Bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungen zum Aufbau einer Betriebsrente muss der Arbeitgeber ab sofort seine ersparten Sozialversicherungsbeiträge (max. 15 %) zugunsten der Beschäftigten an die entsprechende Versorgungseinrichtung weiterleiten. Bei bereits vor 2019 vereinbarten Entgeltumwandlungen gilt die neue Verpflichtung ab 2022.
 
Außerdem gibt es Änderungen im Kündigungsrecht. Zwei Vorschriften (§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB und § 29 Abs. 4 Satz 2 HAG)werden aufgehoben. Nach diesen beiden Vorschriften werden bei der für die Berechnung der Kündigungsfrist zu Grunde gezogenen Beschäftigungsdauer die Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
 
Ebenso tritt das sog. Teilhabechancengesetz in Kraft. Damit werden im SGB II die beiden neuen Förderinstrumente "Teilhabe am Arbeitsmarkt" und "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" aufgenommen.