Die Interessengemeinschaft klinische Servicegesellschaften e.V. verbindet Tochtergesellschaften deutscher Krankenhäuser, Universitätskliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesen. Seit 2010 findet ein regelmäßiger Austausch in Foren, Arbeitsgruppen und regionalen Gesprächskreisen statt. Höhepunkt ist das jährlich an wechselnden Standorten stattfindende Forum. Dieses Jahr treffen sich die Teilnehmer unter Leitung der UKS Service Gesellschaft und des Universitätsklinikums des Saarlandes in Homburg, wo vor fast 10 Jahren das erste Forum stattfand. RAin Dr. Caroline Gebhardt wird mit einem Vortrag am 28.11. zum Thema „Arbeitsrecht – Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ zum Programm beitragen.
Weitere Infos zum IKS e.V. und zum Forum finden Sie auf der Webseite des IKS e.V.
Mit derzeit sieben Anwälten und über 30 Mitarbeitern betreiben wir eine der größten Kanzleien im saarpfälzischen Raum. Unsere Anwälte sind jeweils auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert.
Wir suchen:
einen Rechtswirt / einen Rechtsfachwirt (m/w/d)
Sie bieten:
oder: abgeschlossene Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d) und vertiefte Kenntnisse im Vollstreckungs- u. Gebührenrecht
Wir bieten:
Bewerbungen mit Angabe der Gehaltsvorstellungen werden erbeten an:
Frau RAin Dr. Caroline Gebhardt persönlich
(absolute Vertraulichkeit wird zugesichert)
Eisenbahnstraße 47 / Ecke Sieberstr. 2 • 66424 Homburg
Tel: 06841/93200 • Fax: 932020
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Saarbrücker Zeitung – 30.07.2019
"Bei den Schadenersatz-Verfahren rund um den VW-Dieselskandal scheint sich bei den Landgerichten ein Umschwung anzubahnen – und VW der Wind stärker ins Gesicht zu wehen. „Bei den Urteilen wird den Klägern immer häufiger ein Schadenersatz zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Christoph Denig, der für die Homburger Kanzlei Gebhardt & Kollegen arbeitet und zurzeit mit Diesel-Klagen gut zu tun hat."
Überraschend holte sich beim 46. Homburger ADAC Bergrennen auf der Käshofer Straße Alexander Hin (Elzach) den Gesamtsieg erstmals in der Saarpfalz. Schon mit seiner Trainingsbestzeit deutlich vor dem Rest des 150 Fahrer starken Feldes, meldete der Schwarzwälder seine Ansprüche auf diesen Wertungslauf der Deutschen und Luxemburger Bergmeisterschaft deutlich an.
Der veranstaltende Homburger Automobilclub kann mit 46. Auflage des traditionsreichen Rennens zufrieden sein. Die Regentropfen am Renntag hielten kaum die Fans von einem Besuch ab, so dass an beiden Tagen rund 3.500 Zuschauer geschätzt wurden.
Wie auch in den Jahren zuvor, überreichte Rechtsanwältin Dr. Caroline Gebhardt dem Gesamtsieger den Pokal. Weitere Infos und Details: www.homburger-bergrennen.de
Mit 100 Zuhörern war der Homburger Kanzleiabend zum Thema Seniorenrecht voll ausgebucht. Dies spricht dafür, dass das Thema Seniorenrecht auf großes Interesse in der Öffentlichkeit stößt.
Wir bieten jährlich mehrere Vorträge für Nichtjuristen zu allgemein interessanten oder aktuellen juristischen Themen an. Referenten sind in der Regel spezialisierte Anwälte unserer Kanzlei, vereinzelt aber auch Richter, Ministerialbeamte u. ä.
Über weitere Veranstaltungen werden wir Sie immer zeitnah hier und auf unserer Webseite informieren. Wir freuen uns schon jetzt auf weitere interessante Themenabende zusammen mit Ihnen. Weitere Informationen zu den Homburger Kanzleiabenden finden Sie hier.
Am 02.04.2019 fand ein weiterer Kanzleiabend in unserer erfolgreichen Reihe "Homburger Kanzleiabende" statt zum Thema:
Arzthaftungsrecht – Haftung und Beweislast
Wir setzen unsere erfolgreiche Vortragsreihe „Homburger Kanzleiabende“ fort mit dem Thema:
Verkehrsrecht in Europa
- Unfälle und im Ausland begangene Verkehrsverstöße
- Regulierung von Unfällen mit Ausländern in Deutschland
Referent ist Herr Justizrat RA Hans-Jürgen Gebhardt – Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht.
Die Veranstaltung findet statt am:
21.05.2019, 18:30 – 19:30 Uhr
Seminarräume der Kanzlei (3. Stock)
Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen, die wir wegen des begrenzten Platzangebotes in der Reihe ihres Eingangs berücksichtigen müssen, bitte nur an die Faxnummer 0 68 41 / 93 20 - 20 oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Das Landgericht Saarbrücken hat mit einem Urteil vom 30.01.2019 (Aktenzeichen: 12 O 249/19) die Volkswagen AG im Zuge des sogenannten "Dieselskandals" nunmehr auch zur Rücknahme eines betroffenen Fahrzeuges der Marke Seat verurteilt. Nachdem Herr Rechtsanwalt Denig in anderen Verfahren bereits eine Verurteilung zur Rücknahme von Fahrzeugen der Marke Volkswagen, Audi und Skoda erreichen konnte, hat das Landgericht in seinem vorgenannten Urteil nochmals verdeutlicht, dass VW, unabhängig davon, über welche Konzernmarke Fahrzeuge mit den Motoren der Baureihe EA 189 verkauft wurden, eine Verpflichtung zum Schadensersatz in Form der Rücknahme vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge trifft.
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