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Zuständig: RAin Heuser

Wir werden alle älter und dann stellen sich Fragen wie z. B.:

  • Unter welchen Voraussetzungen müssen Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen?
  • Wie berechnet sich der zu zahlende Elternunterhalt?
  • Welche Auswirkungen haben eine mögliche Pflegebedürftigkeit der Eltern und die damit verbundenen Kosten auf das Familienvermögen?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Sozialhilfeträger Schenkungen der Eltern an die Kinder (z. B. Übertragung unseres Hausanwesens auf eines der Kinder) zurückfordern?
  • Wann ist es sinnvoll, eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) zu errichten?
  • Soll ich ein Testament errichten, in dem ich dem eingesetzten Erben zur Auflage mache, mich im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu pflegen?
  • Gibt es jemanden, dem ich eine Vorsorgevollmacht erteilen kann?
  • Welchen Inhalt sollte eine eventuelle Vorsorgevollmacht haben?
  • Soll ich eine Betreuungsverfügung errichten und wenn ja, mit welchem Inhalt?
  • Soll ich eine Patientenverfügung errichten, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
  • Für welche Wohnform (z. B. Seniorenwohnheim, Altenheim, Pflegeheim) soll ich mich im Alter entscheiden?
  • Wie soll ich mich verhalten, wenn mir im Falle eines Verkehrsunfalls eine altersbedingte Fahruntüchtigkeit vorgeworfen wird und eine Entziehung meines Führerscheins im Raum steht?

Die obigen Fragen sind nur eine beispielhafte Aufzählung von Fragen, die sich ältere Menschen und ihre Angehörigen immer häufiger stellen. Wir beraten sie und ihre Angehörigen zu allen Fragen, die ältere Menschen betreffen und helfen Ihnen gerne, die richtigen Antworten auf diese Fragen zu finden.